Industrielle Tiervernichter: „Aua.“

Wie es scheint, reift bei den industriellen Tiervernichtern langsam die Erkenntnis, dass die Ausbeutungsmaschine nicht nur Profit zum Hände reiben abwirft, sondern auch Kritik und Proteste von Tierschützern und Tierrechtlern einbringt die bis zum zivilen Ungehorsam reichen.

Das Agrarblatt DLZ jedenfalls hat eine Aktion Astroturfing ins Leben gerufen, in der mit Panik- u. Schmierensymbolismen nicht gegeizt wird. Vom „Kinderporno-Stoppschild“ bis zur Terrorassoziation, über Eskalationsargumente (Nazis – „Interessante Dokumente“) ist fast alles mal wieder dabei.

Wofür die Propaganda? Die Punkte sind simpel:

„Das dlz agrarmagazin stellt in der Aktion folgende Forderungen auf:

  1. Militante und gewalttätige Tierrechtler unter Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen, denn sie verstoßen offenkundig gegen verfassungsmäßig verbriefte Rechte anderer.
  2. Den Entzug der Gemeinnützigkeit bei solchen Organisationen, die Sympathie und Unterstützung für militante Tierschützer bekunden oder selbst zu illegalen Aktionen aufrufen.
  3. Die Durchsetzung des Rechtsgrundsatzes, dass illegal beschafftes Material vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen wird.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière möge doch so freundlich sein, den Verfassungsschutz mal eben dafür bereit zu stellen die Bewegung mundtot zu machen.

Warum?

Nun, auch dies beantwortet das Agrarblatt:

„Radikale Tierschützer begehen Sachbeschädigungen„, […] Andere stellen Tierhalter mit Bildmaterial zweifelhafter Herkunft an den Pranger.“ (meine Hervorhebung) 

Wenn Tierrechtler also Schlösser aufbrechen, um das Ausmass der industriellen Tiervernichtung zu dokumentieren, dann ist das Terrorismus auf den man den Verfassungschutz ansetzen sollte:-)

Mord
Fleisch ist ein Stück Lebenskraft
(by-sa-2.0:FotoosVanRobin)

Mag die Kampagne noch so peinlich und in ihrer dreisten Verzerrung der Sachverhalte bereits lächerlich wirken, unterschätzen sollte man sie nicht. Denn die Agrarlobby ist eine alte Macht im Bund und in der EU. Dass auch auf der Ebene gearbeitet wird, wurde deutlich als Frau Dr. Silvana Koch-Mehrin, ein besonders fleißiges MdEP und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, eine Anfrage an den EU-Rat betreffend „Tierschutz-Extremisten“ stellte.

Zielvorgabe ist hier die Installation einer amerikanischen Situation, auf der Linkliste des Agrarblatts ist das amerikanische Equivalent, der Animal Enterprise Terrorism Act – in den USA bereits Realität – auch aufgeführt.

Eine bessere Recherche hätte allerdings auch ergeben, dass sich die Obama Administration von dem Vorgehen der Beamten gegen Tierrechtler und Tierschützer und anderen Gruppierungen im Rahmen dieses Gesetzes und der post911-Hysterie distanziert. Unter anderem wurde das FBI für die Überwachung von PETA und Greenpeace kritisiert.

Die Endlösung der hiesigen Agrarlobby im Bezug auf die Kritiker ihrer Auftraggeber, hat das Vorbild USA demnach bereits als Schande erkannt.

So ärgerlich diese „Aktion“ des Agrarblatts ist, so entlarvt sie doch auch ein wenig von den Befindlichkeiten der Tierausbeuter hinter den Kulissen.

Das ist gut so.

Wer mit dem Blut Wehrloser sein Geld verdient, der kann kaum erwarten dass ihm der Schlaf der Gerechten zuteil wird.

Und gegen diese Proteste des Gewissens hilft auch kein Verfassungsschutz.

.

Creative Commons License
Ava Ọdọemena
(n. verantw. f. Werbeeinblendungen)

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11 Antworten to “Industrielle Tiervernichter: „Aua.“”

  1. Ava Odoemena Says:

    Es gibt ein Forum! Künast und Schweinchen Babe sind schuld:-))

    http://www.landlive.de/boards/thread/25563/page/1/

  2. Ava Odoemena Says:

    Wie funktioniert die Diffamierung von Tierrechtlern als Terroristen?

    Linkliste für Leute ohne Flash, Teil 1-9 :
















  3. kabi Says:

    Grade wollte ich noch ein bißchen rumblödeln was de Maizière wohl von der „Petition“ so halten wird, da meldet sich nochmal der Feedreader, z.B. von da: http://www.facebook.com/tierschutzprozess/posts/151969034843747
    Mh.

    • Ava Odoemena Says:

      Das Astroturfing geht sowieso in Richtung Bevölkerung. Mit der Simulation einer Bewegung als Basis für Schmierenpropaganda soll Sympathie für die Sache der Tierrechtler zerstört werden,

      Beim Minister sind ganz andere Leute vorsprachig, die sich nie zu so einer Drecksarbeit herablassen würden.

      Das mag zwar jetzt für die Betroffenen individuell sehr unangenehm sein, für die Tierrechte ist die Verfolgung durch die Staatsmacht allerdings ein Gewinn.

      Weil, das ist halt der Punkt, wo der letzte Depp dann irgendwann mal beginnt nachzufragen, „öh, warum werden da jetzt grad Leute von der Straße wegverhaftet??!“.

  4. Julia Says:

    … Beweise nur noch legal?!?
    Selbst wenn das nur für sogenannte „radikale Extremtierrechtler“ gelten würde, das wär doch total absurd! Beweis ist Beweis, egal ob, was weiss ich, das Foto nun ohne Einverständnis geschossen wurde oder nicht.
    Egal, ob das dann wieder Konsequenzen mitbringt oder nicht… niemanden würde es stören, wenn das Beweismaterial illegal ist, das zu einem Kinderschände hinführt. Ach du meine Jüte.

    • Kabi Says:

      (disclaimer: ich bin keine Juristin)
      Es ist meines Wissens ja jetzt schon so, dass abgewogen wird zwischen Beweisverwertungsverbot/Grundrechten und öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung. (Von mir aus könnten sie das sogar ruhig noch Richtung Grundrechte verschieben)
      Ob solche Bilder und Filme immer als Beweismittel zugelassen werden, weiß ich nichtmal, wie oft kommt es da überhaupt zu entsprechenden Verfahren?
      Ein gruppenspezifisches Gesetz ist jedenfalls sicher ein absurder Wunsch.

      Meiner Meinung nach hat jeder, sogar Tierausbeuter, sogar Terrorismus- oder des Kindesmissbrauchs Verdächtige, eine Handvoll Grundrechte. Ein unerlaubtes Betreten von Ställen mit zB einer rechtswidrigen Abhörung oder Hausdurchsuchung zu vergleichen finde ich allerdings äh schwierig.

  5. Tisi Says:

    Das schlimme daran ist doch, dass wir die Auswüchse dieser Lobbyismuspolitik in den USA (Animal Enterprise Terrorism Act, hier besonders der Fall USA vs. Buddenberg) und in Österreich (Tierschutzprozess) bereits zu sehen bekommen.
    Da wird die freie Meinungsäußerung und sogar die Informationsbeschaffung via Internet bereits zum terroristischen Akt deklariert.
    Inwieweit ein Boykottaufruf gegen ein Unternehmen tatsächlich zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen darf dürfen Juristen gerne diskutieren; dass dies aber strafrechtliche Relevanz im Sinne eines terroristischen Aktes haben soll ist schlichtweg nicht begründbar.

  6. Lady Says:

    Liebe Ava,

    dein Blog ist wirklich sehr informativ! Es wäre schade, wenn du keine neuen Berichte mehr schreiben würdest. …

    • Von Auswärts Says:

      Nein, der Blog ist nicht eingestellt oder so. Ich hab nur die Muse nicht zur Zeit. Ich mach da aber jetzt auch keinen Krampf drauss. Kreative Pause…

  7. Soylent Linksgrün Says:

    „Wenn Tierrechtler also Schlösser aufbrechen, um das Ausmass der industriellen Tiervernichtung zu dokumentieren, dann ist das Terrorismus auf den man den Verfassungschutz ansetzen sollte:-)“

    Was für eine genialer Versuch der Rechtfertigung.
    Um die Anzahl der zu Verzehrzwecken getöteten Tiere zu dokumentieren reichen allen zugängliche Statistiken und Absatzzahlen nicht?
    Weil man damit nicht so gut Demagoge spielen kann oder wieso?
    Und süss ist ja auch das verharmlosende Reduzieren auf „Schlösser Knacken“ (und selbst bleibt eine Straftat).

    Und über geltiges Strafrecht ist noch so kein frommer Veganer samt selbstgerechter Mission erhaben.
    Genau wie dieses für Polizisten, aber auch für die bösen Landwirte gilt.

    Auf den Versuch den erwähnten Rechtsgrundsatz zu negieren, in dem man auf diesen völlig korrekten Verweis der Landwirte gar nicht eingeht ist schon starker Tobak.
    Da sieht man allerdings auch wieder die weiche Grenze zum Totalitarismus bei euch Anti-Spezialisten, es ist schon eine
    ziemliche Unverfrohenheit mit welcher Leichtigkeit und mit welchem Desinteresse so einfach über Grundrechte (ja der Täter negiert damit auch seine eigenen) und Rechtsgrundsätze hinweggetrampelt wird.
    Und um dem flapsige Standard-Sprüchlein der Anti-Spezialisten
    von den theoretischen Tierrechten (als Antwort auf de Facto Recht(also Fakten, nicht Fantastereien) mit einem angemessenen Standard und Fakt schonmal den Boden unter den Tatzen wegzuziehen:
    Hier wird wieder die begrenzte Relevanz von
    theoretischen Konzepten zur Bewertung oder eben zum Vergleich/zur Analogie mit Fakten oder eben de Facto Handlungen
    (absichtlich) unterschlagen.
    Der de Facto Straftat tun unsinnige Analogien oder noch so selbsternannt hehre Intentionen keine Milderung.

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